Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihm obliegt der Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung im Verbandsgebiet.


Das Verbandsgebiet umfasst die Gewässereinzugsgebiete von Zingst (ohne Bock und Werderinseln), Darß, Fischland, die Einzugsgebiete von Recknitz, Klosterbach und Saaler Bach und Einzugsgebiete der Küste mit den Zuflüssen zur Ribnitzer See (ausschließlich Körkwitzer Bach), Saaler Bodden, Bodstetter Bodden, Barther Bodden und Barther Strom bis ausschließlich SW Barth-Tannenheim, sowie die vorgelagerten Inseln der Mitgliedsgemeinden.


Die Verbandsfläche ersteckt sich mit über 105.000 ha auf dem Territorium von 45 Mitgliedskommunen der Landkreise Vorpommern-Rügen und Landkreis Rostock.
Der Verband unterhält 1.510 km Gewässer, von denen 330 km verrohrt sind. Zum Anlagenbestand gehören außerdem 35 Schöpfwerke und 59 km Deiche.