Vorstand
Der Vorstand ist nach der Verbandsversammlung das höchste Organ des Verbandes.
Er wurde am 04. Dezember 2019 durch die Verbandsversammlung für 5 Jahre gewählt und besteht aus 9 ehrenamtlichen Mitgliedern.
Herr Heinz-Jürgen Müller | Verbandsvorsteher |
Herr Sten Meyer | Stellvertr. Verbandsvorsteher |
Herr Jens Engel | |
Herr Reiner Harms | |
Herr Prof. Dr. Detloff Köppen | |
Herr Heiko Körner | |
Herr Robert Klawonn | |
Herr Ingo Reichelt | |
Herr Günter Schink |
Verbandsversammlung
Gemäß § 46 Wasserverbandsgesetz (WVG, Siehe gesetzliche Grundlagen) ist die Versammlung der Verbandsmitglieder (Verbandsverssammlung) das höchste Organ des Verbandes.
In der Verbandsversammlung sind alle Mitglieder des Verbandes durch eine natürliche Person vertreten.
Aufgaben der Verbandsversammlung gemäß § 47 WVG sind:
1 | Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder sowie ihrer Stellvertreter, | |
2 | Beschlussfassung über Änderungen der Satzung, des Unternehmens, des Plans oder der Aufgaben sowie über die Grundsätze der Geschäftspolitik, | |
3 | Beschlussfassung über die Umgestaltung und die Auflösung des Verbands, | |
4 | Wahl der Schaubeauftragten, | |
5 | Festsetzung des Haushaltsplans sowie von Nachtragshaushaltsplänen, | |
6 | Einspruch gegen eine Zwangsfestsetzung des Haushaltsplans, | |
7 | Entlastung des Vorstands, | |
8 | Festsetzung von Grundsätzen für Dienst- und Anstellungsverhältnisse und von Vergütungen für Vorstandsmitglieder und Mitglieder des Verbandsausschusses, | |
9 | Beschlussfassung über Rechtsgeschäfte zwischen Vorstandsmitgliedern und den Verband, | |
10 | Beratung des Vorstands in allen wichtigen Angelegenheiten. |
Gemäß § 7 Satzung des Verbandes wurden der Verbandsversammlung zusätzliche Aufgaben übertragen.